BIOAROMI™

Die Natur ist unser bester und effizientester Zulieferer.
Deklarieren Sie BIO mit Hilfe der „Natürlichen Aromen von ME

Die neue EU-Verordnung 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Im Gegensatz zur bisher gültigen „Europäischen Öko-Verordnung“ bietet sie zwei Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Aromen: „für biologische Erzeugnisse verwendbare Aromastoffe” und „biologische Aromastoffe”.
Heute dürfen bei der Herstellung von Bio-Lebensmittelprodukten „natürliche Aromen“ nur noch mit Ursprungsangabe verwendet werden: also „natürliche Aromen der Zitrone” und nicht mehr nur „natürliche Aromen”.
Die Entwicklungsabteilung von ME konzentriert sich darauf, die Nachfrage der Hersteller von Bio-Lebensmitteln nach neuen Aromaten und nach der Ersetzung nicht mehr zulässiger Aromastoffe zu befriedigen.
Auch die Verbraucher sind zunehmend besorgt über die mit Chemikalien einhergehenden Gesundheitsrisiken und stellen höhere Ansprüche an eine transparente Lebensmittelkennzeichnung. Unsere zu 100 % natürlichen BIOAROMI™-Aromen werden ausschließlich aus natürlichen Quellen gewonnen und sind ein allumfassendes, leistungsstarkes Werkzeug, um die Authentizität Ihrer Produkte zu steigern und das Ziel „nahrhafter und sicherer essen“ zu erreichen.

Wenn Sie in einen Apfel beißen, schmecken Sie Tausende von in der Natur vorkommenden Aromaten. ME kann das gleiche Aromaprofil dank natürlicher Extrakte und natürlicher Moleküle aus pflanzlichen Quellen nachbilden, die für jedes Bio-Lebensmittel verwendbar sind.

Stellen Sie Ihre Bio-Produktion mit unserer BIOAROMI™-Linie natürlicher Aromen auf die Probe!

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DAMIT WIR IHRE BEDÜRFNISSE VOLL ERFÜLLEN KÖNNEN